Studenten sind meist knapp bei Kasse und verbringen viel Zeit mit lernen. Es liegt also nahe, die GEZ abzumelden, um Geld einzusparen und einen möglichen Ablenkungsfaktor aus der Wohnung zu schaffen. Doch Vorsicht, denn bei der Kündigung drohen einige Stolperfallen.
Kostenpunkt GEZ
Während die Beiträge für die GEZ bis vor einiger Zeit noch mehr oder weniger freiwillig zu entrichten waren, besteht seit Anfang 2013 eine Verpflichtung. Immerhin 17,98 Euro muss jeder Haushalt seitdem monatlich bezahlen, was pro Jahr ganze 215,76 Euro sind. Viel Geld also, das Studenten nicht immer übrig haben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Glücklicherweise ist es mittlerweile für fast alle Studenten möglich, sich von der GEZ befreien zu lassen.
Was es zu berücksichtigen gilt
Wer sich vom Rundfunkbeitrag entbinden möchte, benötigt dafür in erster Linie die Adresse der GEZ. Diese lautet: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. Im Schreiben an die GEZ müssen neben der bisherigen Teilnehmernummer natürlich auch Name und Grund der Abmeldung zu finden sein. Auch die eigene Unterschrift darf nicht fehlen. Zu beachten ist auch, dass unbedingt die offiziellen Abmeldeformulare der GEZ verwendet werden müssen. Diese sind auf der Seite rundfunkbeitrag.de als PDF zu finden.
Darüber hinaus sollte jeder Student, der sich vom Rundfunkbeitrag befreien möchte, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein verschicken, um sicher zu gehen, dass der Brief auch tatsächlich angekommen ist. Sobald die Abmeldung eingetroffen ist, wird dies durch ein entsprechendes Schreiben bestätigt. Wer also auch mehrere Wochen nach der Abmeldung nichts von der GEZ gehört hat, sollte unbedingt noch einmal persönlich nachhaken.
Welche Nachweise benötigt werden
Studenten, die eine GEZ-Befreiung vornehmen möchten, müssen dem Abmeldeformular die entsprechenden Bafög-Nachweise beilegen. Es reicht jedoch auch aus, das Original des Bewilligungsbescheids beim zuständigen Bafög-Amt vorzulegen und dort um einen Vermerk im GEZ-Antragsformular zu bitten. Dann genügt es in aller Regel, dem Abmeldeformular eine Kopie des Bewilligungsbescheids beizulegen.
Gründe für die Abmeldung
Die Voraussetzungen, sich von der GEZ befreien zu lassen, werden im Grunde von den meisten Studenten erfüllt. So kann jeder Bafög-Empfänger, der nicht mehr bei den Eltern wohnt, sich ohne Schwierigkeiten abmelden. Da Bafög jedoch zeitlich begrenzt ist, wird die GEZ früher oder später wieder Gebühren berechnen, wenn nicht selbstständig ein Beweis erbracht wird, dass weiterhin Bafög bezogen wird. Deshalb sollten Studenten der GEZ regelmäßig aktuelle Unterlagen zusenden. Kommt es dennoch zu Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen, sollte Einspruch eingelegt werden.
Auch, wenn die Abmeldung abgelehnt wird, kann und sollte Einspruch eingelegt werden. Jeder Student, der Bafög bezieht, hat die Möglichkeit, sich von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Wenn ein Antrag zur Abmeldung nicht gestattet wird, hat das zumeist den Grund, dass wichtige Nachweise fehlen oder mit den angegeben Daten etwas nicht stimmt. Es empfiehlt sich also, sofort mit der GEZ in Verbindung zu treten und die Unklarheiten zu klären.