Zusätzlich zu den Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz, BAföG, gibt es zur Unterstützung von Studenten und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen den sogenannten Bildungskredit. Es handelt sich dabei um finanzielle Mittel aus dem Bildungskreditprogramm des Bundesbildungsministeriums zur zeitlich befristeten Ausbildungsfinanzierung. Der Bildungskredit soll den Studierenden möglichst zinsgünstig angeboten werden.
Bei der Vergabe des Bildungskredits erfolgt keine Bonitätsprüfung, er ist sowohl von Vermögen oder Einkommen des Studenten als auch seiner Eltern unabhängig. Mit dem Bildungskredit soll in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen finanzielle Härten abgefedert werden. Er dient deshalb der Beschleunigung und Sicherung einer Ausbildung.
Sinnvoll gegen Ende des Studiums
Gerade in der Endphase einer Ausbildung oder eines Studiums können die finanziellen Bedarfe enorm ansteigen. Es sind beispielsweise Schulgebühren, Exkursionen oder besondere Studienmaterialien, welche die Kosten oft ansteigen lassen. Dieser außergewöhnliche Mehraufwand wird durch BAföG nicht gedeckt. Der Bildungskredit wird von der KfW-Bank ausgezahlt.
Der Bund übernimmt gegenüber der KfW eine Ausfallbürgschaft, die sogenannte Bundesgarantie. Deshalb kann der Bildungskredit mit sehr günstigen Konditionen angeboten werden. Das Bildungskreditprogramm sieht vor, dass monatliche Raten im Voraus ausbezahlt werden. Es sind dabei Auszahlraten von 100,200 oder 300 Euro aber auch andere Optionen möglich.
Die Rahmenbedingungen
Nach einer Bewilligung bleiben die Monatsraten in gleicher Höhe. Es können bis zu 24 Monatsraten bis zu einer Gesamthöhe von 7200 Euro innerhalb eines Ausbildungsabschnitts bewilligt werden. Die Mindestkreditsumme für den Bildungskredit beträt 1000 Euro. Neben dem monatlich laufenden Kredit kann bei Glaubhaftmachung eines außergewöhnlichen Aufwands auch eine Abschlagszahlung im Voraus bis zu einer Höhe von 3600 Euro erfolgen.
Ein Bildungskredit ist von Beginn seiner Auszahlung an zu verzinsen. Studierende und Schüler müssen zum Beantragen eines Bildungskredites volljährig sein und bestimmte Bedingungen erfüllen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bildungskredites.
Wer ist berechtigt?
Schüler sind dann berechtigt, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen Abschluss durch die gegenwärtige Schulausbildung im vorletzten oder letzten Ausbildungsjahr erlangen werden.
Volljährige Studierende sind ebenfalls berechtigt, sofern sie sich in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase befinden. Studenten, welche also beispielsweise eine Zwischenprüfung bestanden haben und den Studiengang fortsetzen, wären antragsberechtigt.
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung fördert ausschließlich Ausbildungen, welche auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind. Bei der Vergabe an Deutsche oder andere Staatsangehörige gelten die gleichen Grundsätze wie beim BAföG.
Die Kreditvergabe ist mit dem Studienlauf verbunden, die Altersgrenze liegt bei der Vollendung des 36. Lebensjahres. Eine Inanspruchnahme des Bildungskredites für Studenten ist nur bis Ende des 12. Semesters möglich. Die Alternative wäre ein gewöhnlicher Bankkredit, wie dieser.
Ausnahmen von dieser Regelung sind zulässig, wenn Studenten über das 12. Studiensemester hinaus zur Abschlussprüfung zugelassen sind, was durch Bescheinigung nachzuweisen ist. Auch ausländische Ausbildungsstätten sind grundsätzlich förderungswürdig, sofern sie dem Besuch einer deutschen Ausbildungsstätte gleichwertig sind. Der Bildungskredit ist eine vom BAföG unabhängige Finanzierung und kann deshalb auch neben einem BAföG-Bezug zusätzlich gewährt werden.
Wie Antrag stellen?
Die Antragstellung für den Bildungskredit muss schriftlich erfolgen. Zentral zuständig für die Beantragung sowie Bewilligung von Leistungen ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erhalten Studierende oder Auszubildende von dort einen Bewilligungsbescheid als Grundlage für einen Kreditvertrag mit der KfW.
Dem Bewilligungsbescheid ist bereits ein Kreditangebot der KfW-Bank beigefügt. Das Vertragsangebot ist einen Monat gültig und muss in dieser Zeit unterzeichnet und an die KfW zurückgesandt werden. Dann erfolgt von dort aus die Auszahlung. Mit der ersten Auszahlung beginnt eine Frist von 4 Jahren zur vollständigen Rückzahlung des Bildungskredits. Die fälligen Beträge können nach besonderer Vereinbarung jedoch auch vorab ganz oder anteilmäßig zurückgezahlt werden.