Während des Studiums müssen viele Studenten nebenbei arbeiten gehen. Die Unterstützung der Eltern, das Kindergeld oder auch das BaFöG reicht oft nicht aus. Mit Nebentätigkeiten wird das Studium finanziert. Studenten sind oft selbstständig, haben eine kurzfristige Vollzeitbeschäftigung oder einfach nur einen Nebenjob. Wie viel darf denn ein Student dazuverdienen?
Was ist ein Student?
Ein Student gilt als Student, wenn er immatrikuliert ist. Die Immatrikulation bedeutet die Einschreibung an Universitäten oder Fachhochschulen. Arbeitet ein Student nebenbei, darf er 19 Wochenstunden arbeiten – aber nicht mehr als diese vorgegebene Stundenzahl. Arbeitet ein Student mehr als 19 Stunden, ist er kein Student mehr, auch wenn er weiter immatrikuliert ist.
Das Einkommen des Studenten
Für einen Studenten gibt es nicht nur die Begrenzung der Wochenstunden, sondern auch die Begrenzung des Einkommens. Allerdings gibt es Grenzen, je nach Beschäftigung. Grundsätzlich darf ein Student 450 Euro monatlich verdienen. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Pauschalabgaben (Sozialversicherung). Der Student hat keine steuerlichen Abgaben. Bei 450 Euro ist es egal, wie viel Jobs der Student hat. Die Grenze des Verdienstes darf nicht überschritten werden. Ansonsten muss er Lohnsteuer abführen.
Die kurzfristige Vollzeitbeschäftigung
Ein Student kann auch kurzfristig eine Vollzeitbeschäftigung annehmen. Dies geschieht oft im Rahmen der Saisontätigkeit sowie bei Messeveranstaltungen. Die Tätigkeit muss allerdings zeitlich begrenzt sein; also kurzfristig. Das heißt, sie darf fünfzig Arbeitstage nicht überschreiben. Dies sind umgerechnet zwei Monate, wenn die Woche fünf Arbeitstage hat.
Der Arbeitgeber braucht in diesem Fall keine Sozialversicherungsabgaben abführen. Der Student ist allerdings in diesem Fall lohnsteuerpflichtig. Die steuerfreien Einkünfte liegen derzeit bei 8004 Euro pro Jahr (2013).
Ein Student benötigt eine Lohnsteuerkarte, wenn er eine nicht-selbstständige Tätigkeit ausübt. Bei einer Selbstständigkeit ist ein Gewerbeschein pflicht, wenn es keine freiberufliche Tätigkeit ist. Dies ist zum Beispiel bei einer journalistischen Tätigkeit der Fall. Hat eine Student noch eine zweite Nebentätigkeit muss er auch eine zweite Lohnsteuerkarte haben.
Die Selbstständigkeit des Studenten
Ein Student hat auch die Möglichkeit, selbstständig zu arbeiten. Dazu wird ein Gewerbeschein benötigt, wenn es keine freiberufliche Arbeit ist (beispielsweise journalistische Arbeit). Die Gewerbesteuerpflicht ist im Gewerbesteuergesetz (GwStg) durch § 11 geregelt. Derzeit liegt die Steuerpflicht bei 24.500 Euro per Anno (2013).
Ein Student ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umsatz zuzüglich Steuern den Betrag von 17.500 Euro übersteigt, und zwar im laufenden Kalenderjahr. Dies ist im Umsatzsteuergesetz (UStg) § 19 – Besteuerung der Kleinunternehmen geregelt.
Luis Pöpke says
JA! Und was passiert, wenn man über 450 kommt ? Zum Beispiel als Werkstudent ? Wird man dann geköpft ? Wie viel Steuern muss man dann zahlen ? Gibt es andere Kompromisse ??? VIEL ZU KURZER ARTIKEL !!!!
Max says
Hallo,
eine super Seite die mir definitiv weiter geholfen hat! Vielen Dank dafür!
Eine Frage stellt sich mir aber trotzdem:
Wie werden die 19 Wochenstunden, die einen als Student definieren, gezählt? Darf man tatsächlich an keiner Woche des Jahres die 19 Stunden Grenze überschreiten oder wird es auf das gesamte Jahr gezählt, also z.B. man arbeitet 5 Wochen für 25 Stunden aber den Rest des Jahres nur noch für 10 und somit in Summe auf das Jahr unter der 19 h Grenze.
Vielen Dank
Gruß
Max
Sebastian says
Hallo Max,
soweit ich weiß, zählt hier der Durchschnitt!
Viele Grüße
Sebastian
Eckhard says
Achtung. Die Hinweise sind unvollständig. a) Bis zu 70 Tage im Jahr steuerfrei jobben
Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden deshalb nicht unbedingt fällig: Bis zu 70 Tage im Jahr darf ein Student einem Nebenjob nachgehen, ohne einkommenssteuerpflichtig zu sein. Dabei ist es unerheblich, ob der Student über das Jahr verteilt oder geballt in den Semesterferien jobbt. Vorsicht: Mehrere Jobs werden zusammengerechnet.
b) 450 Euro pro Monat im Rahmen eines steuerfreien Mini-Jobs
Wer mehr dazuverdienen muss, kann das auf Mini-Job-Basis machen. Dabei dürfen nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient werden. Sinnvoll ist das, wenn Studenten längerfristig bei einem Arbeitgeber anheuern. Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse ist eine pauschale Lohnbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 Prozent möglich. Der Arbeitgeber braucht dazu die Steuer-Identifikations-Nummer, die Studenten kostenfrei beim Bundeszentralamt für Steuern einfordern können. Bei mehr als 8354 Euro pro Jahr steht eine Steuererklärung an. In der Regeln müssen Studenten keine Steuern zahlen, wenn sie unter dem Grundfreibetrag von 8354 Euro pro Jahr bleiben. Liegen sie darüber, können sie sich die zu viel gezahlten Steuern per Steuererklärung zurückholen. Gar keine schlechte Übung für die Zukunft.
Aber AUFGEPASST: Obergrenzen wegen Krankenkasse und Bafög
Egal, wie Studenten angestellt sind: Sie müssen sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Bis zum Alter von 25 sind Studenten familienversichert, aber nur dann, wenn sie höchstens 405 bzw. im Rahmen eines Mini-Jobs 450 Euro pro Monat verdienen.
Bis 25 haben Studenten außerdem Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Jedenfalls dann, wenn sie im Erststudium sind. Im Master-Studium dürfen Studenten höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst kann das Kindergeld gekürzt werden!!!
Auch mit Bafög können Nebenjobs nicht unbegrenzt kombiniert werden. Damit das Bafög ungekürzt fließen kann, darf der Student nicht mehr als 4888,20 brutto Euro pro Jahr, also rund 405 Euro pro Monat dazuverdienen!!!
Mein Tip für unter 25-jährige: Minijobvertrag mit max. 405 Euro pro Monat bei 47,6 Std. a 8,50 €; ab 2017 gibts 8,74 €/Std., dann also weniger ~ 46 Std./Monat
Viel Erfolg weiterhin wünscht Eckhard
Manuel says
Lieber Eckhard,
vielen Dank für diese gute und kurze Zusammenfassung. Ich bin im letzten Jahr 25 geworden, gesetzlich versichert und bekomme momentan kein BAföG. Wie viel darf ich denn jetzt verdienen? So viel ich möchte? (Dann muss ich natürlich Steuern zahlen, ist klar, und evtl. höhere Sozialabgaben.)
Herzliche Grüße,
Manuel
Daniel says
Hallo, danke für die Information.
Ich habe auch ein paar Fragen. Ich bin als Werkstudent getätigt, (jetzt 15 St., aber es kann auch später 20 St. pro Woche sein).
Jetzt habe ich die Arbeit als Masseur gefunden, und ich kann selbst wählen, wie viel Student ich pro Woche/Monat arbeiten will und wie ich mich anmelden – als Gewerbe oder als Freiberufler – kann ich auch wählen. Die Frage ist, was ist günstiger in diesem Fall für mich, als Freiberufler oder als Gewerbe sich anmelden, wenn ich als Masseur nur max. 5 Stunden pro Woche arbeiten will, (im Fall, wenn ich als Werkstudent nur 15 St. getätigt werde)?
Danke schön.