Minijobs ermöglichen es, bis zu einem Einkommen von 450 Euro im Monat von der Versicherungspflicht befreit zu werden. Das betrifft in erster Linie die Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Wer unter der magischen Einkommensgrenze bleibt, muss also keine Abgaben zahlen. Auch Lohnsteuer fällt in diesem Fall nicht an, da man auch unter der Grenze für Lonsteuerpflicht bleibt. Für Studenten gelten diese Regeln ebenfalls, solange bestimmte Voraussetzungen zutreffen.
Vorteile von Minijobs:
- keine Steuerpflicht
- keine Krankenversicherungsabgaben
- keine Arbeitslosenversicherungsabgaben
Minijobs sind für Studenten sehr interessant, das das Geld quasi brutto gleich netto auf das eigene Konto wandert. So kann man sich jeden Monat ein hübsches Sümmchen dazuverdienen. 450 Euro pro Monat mehr oder weniger kann schon was ausmachen.
Wann ist ein Studentenjob abgabefrei?
Die Minijobregelungen gelten sicherlich nicht für jede Art Studentenjob. Wer die Steuer- und Versicherungsabgaben vermeiden will, der sollte sich vorab gut informieren.
- Gehalt bis 450 Euro pro Monat
- Arbeitszeit unter 20 Stunden / Woche
- evtl. befristet auf 50 Arbeitstage
Für Studenten gelten besonderen Regelungen. Wenn sie neben dem Studium einen Job haben und unster 20 Wochenstunden arbeiten, ist dieser in aller Regel abgabenfrei. Wer über 20 Stunden pro Woche arbeitet, der gilt eigentlich nicht mehr als Student, sondern als ganz normaler Arbeitnehmer. In diesem Fall würden die besonderen Vergünstigungen für Studenten wegfallen und Versicherungsabgaben wären fällig.
Wer also über 20 Stunden die Woche arbeitet, der kann trotzdem abgabenfrei bleiben, wenn er in die Regelungen des Minijobs fällt. Die magische Grenze ist dabei zum einen das Entgelt für den Job. Unter 450 Euro sind die Einnahmen in aller Regel frei von Steuern und Versicherungen.
Interessanter dürfte für Studenten die Regelung einer befristeten Beschäftigung während der Vorlesungszeit sein. Wenn diese nicht länger als 50 Werktage dauert, kann sie abgabenfrei bleiben. Wer also für ein bis zwei Monate einen Vollzeitjob ausübt, der muss keine Sozialversicherungsabgaben zahlen.