Kindergeld als Studienfinanzierung:
Das Studium ist für viele Abiturienten ein erster, großer Abschnitt auf dem Weg in ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Berufsleben. Da Studenten während ihres Studiums in der Regel kein Geld verdienen, spielt die Studienfinanzierung eine große Rolle bei der Auswahl der Hochschule oder Universität, denn nicht alle Eltern können ihren Sprösslingen einen eigenen Haushalt fernab vom Elternhaus finanzieren.
Wer darf Kindergeld beziehen?
Das Kindergeld zählt zu der standardmäßigen Studienfinanzierung und wird automatisch bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Damit auch im Studium der Kindergeldanspruch weiterhin bestehen bleibt, gibt es einige Dinge zu beachten.
Das Kindergeld ist zunächst eine staatliche Leistung, die die Eltern finanziell entlasten soll und somit einen Beitrag zum generellen Lebensunterhalt des Kindes leistet. Normalerweise sind die Eltern die Leistungsberechtigten, allerdings sieht das anders aus, wenn das Kind beispielsweise einen eigenen Haushalt führt, wie es in einem Studium nicht selten der Fall ist.
Um das Kindergeld während der Studienzeit weiter zu beziehen, muss zunächst ein Antrag ausgefüllt werden. Hier sind Nachweise über das Studium zu erbringen und ein voraussichtliches Ende dessen. Wurde der Antrag geprüft und bewilligt, so wird das Kindergeld ganz normal weiter gezahlt.
Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass der Student nur bis zu seinem 25. Geburtstag einen Anspruch auf das Kindergeld hat und sich deswegen rechtzeitig um eine alternative Finanzierungsmöglichkeit kümmern sollte.
Besonderheiten beim Kindergeldanspruch
Bis vor einigen Monaten war es üblich, den Kindergeldanspruch vom Einkommen des Kindes abhängig zu machen. Wenn einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen wurde, konnte das den monatlichen Anspruch durchaus beeinflussen. Vor nicht allzu langer Zeit wurde diese Bedingung allerdings vollständig entfernt, damit auch erwerbstätige Auszubildende und Studenten weiterhin die Unterstützung erhalten.
Wer sein Studium für einige Zeit unterbricht, sprich, ein Urlaubssemester nimmt, der bleibt sehr oft weiterhin kindergeldberechtigt. Das gilt aber nur, wenn die Beurlaubung aufgrund einer Krankheit, der Geburt eines Kindes und dem damit einhergehenden Mutterschutz, oder aber auch für ein Praktikum oder ein Semester im Ausland beansprucht wird.
Wer sein Studium ohne einen solchen Grund unterbricht oder aber um in studentischen Gremien intensiver mitzuarbeiten, wird in dieser Zeit kein Kindergeld erhalten.
Auch, wenn ein Studium bereits abgeschlossen wurde und direkt im Anschluss danach eine Promotionsstelle annimmt, ist bis zum 25. Geburtstag kindergeldberechtigt. Da eine Promotionsstelle allerdings mit einer beruflichen Tätigkeit einhergeht, wird das Kindergeld nur weiter gezahlt, wenn diese Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Kindergeld.
Fazit
Das Kindergeld ist eine praktische Methode, sein Studium finanziell zu unterstützen. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass auch Auslandssemester unterstützt werden und der Student das Kindergeld in der Regel bis zum Ende seiner Studienzeit beziehen kann, wenn er bei Studienbeginn 19 oder 20 Jahre alt ist.
Lediglich dann, wenn das Studium etwas länger dauert, kann es zu einem Wegfall des Kindergeldanspruches kommen, da der Student das maximale Alter überschreitet. Auch vorteilhaft ist, dass das Kindergeld es zulässt, auch neben dem Studium etwas Geld dazuzuverdienen.
Ein Nachteil ist, dass das Kindergeld nicht zur alleinigen Studienfinanzierung herhalten kann. Mit einem monatlichen Anspruch zwischen 184 und 215 Euro reicht es nicht aus, seinen monatlichen Lebensunterhalt komplett zu bestreiten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich um eine ergänzende Studienfinanzierung zu kümmern.
Thomas says
Meine Eltern haben mir das Kindergeld immer mit ausgezahlt. Aber ich kenn auch Kumpels, die nix von den Eltern bekommen haben, obwohl sie nicht mal mer zuhause gewohnt haben. Kann man da nichts machen?