Ein Antrag auf Ausbildungsförderung kann anstrengend und zeitraubend sein, wenn man sich nicht ausreichend informiert hat. Über kurz oder lang wird das Formblatt 2 von entscheidender Wichtigkeit sein. Dieses dient dem Amt für Förderung als Vergewisserung, dass der Erhalt von finanzieller Unterstützung gerechtfertigt ist. Einige Hochschulen und Ausbildungsstätten haben ihre eigenen Nachweise, die sie entweder von sich aus an die entsprechende Stelle schicken oder angefordert bekommen.
Das kann einerseits so aussehen, dass das zuständige Amt selbst diesen Nachweis anfordert oder den Geförderten auffordert, sich darum zu kümmern. In diesem Fall sollte man zunächst selbst nachfragen, ob es Formblätter von der Stätte gibt. Oft findet man auf der Internetseite seiner Hochschule eine Mail Adresse, mit Hilfe derer man einen formlosen Antrag stellen kann.
Sollten diese Möglichkeiten nicht bestehen, muss man das Formblatt 2 ausdrucken und an die Hochschule oder Ausbildungsstätte schicken oder damit ins Sekretariat gehen. Man sollte sich zeitig darum kümmern, da die Zahlung ansonsten vorübergehend unterbrochen werden kann.
Der erste Teil des Formblatts wird vom Antragstellenden ausgefüllt. Eingetragen werden müssen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Förderungsnummer und die Angaben zur Ausbildungsstätte. Der Rest muss von der Stätte ausgefüllt werden. Aber keine Sorge – der Beginn dieses Abschnitts ist auf dem Formblatt deutlich zu erkennen. Der auszufüllende Bereich hängt von der Art der Ausbildung ab.
Die verschiedenen Abschnitte
Abschnitt A ist auszufüllen, wenn man Schüler ist und eine Förderung erhält oder beantragt. Es sind grundlegende Angaben zu machen wie die Art der Schulform – hier gibt es zum Beispiel die Varianten Kolleg, Fachoberschule oder Gymnasium. Dann folgt die Angabe der Fachrichtung oder die Bezeichnung des Lehrgangs. Wichtig sind dann noch die anfallenden Kosten.
Abschnitt B bezieht sich auf Praktika und ist weniger umfangreich. Wichtig sind nur die Fachrichtung und die monatliche Vergütung.
Der Abschnitt für Akademien und Hochschulen beschäftigt sich mit dem Studiengang, dem Fachsemester, in dem man sich befindet und der wöchentlich anfallenden Bearbeitungszeit.
Die Angaben zu Fernlehrgängen beziehen sich auf Beginn und Ende des Lehrgangs und der Teilnahme des Antragstellers. Es ist in jedem Fall sehr wichtig, dass die Ausbildungsstätte die Angaben durch eine Unterschrift und einen Stempel verifiziert.
Viel kann man bei diesem Formblatt nicht falsch machen. Dennoch ist es wichtig, sich um die Einreichung fristgerecht zu kümmern.