
Die Alternative, das Studium durch wenigstens ein Auslandsjahr zu bereichern, ist in Deutschland sehr beliebt. Zu den häufig gewählten Gastgebern zählen Großbritannien, Österreich, die Schweiz und die Niederlande. Der Staat steht Studenten zur Verwirklichung ihrer Pläne zur Seite: Alle Menschen, die grundsätzlich förderberechtigt sind, erhalten das BAföG auch im Ausland.
Ausgezeichnete Bildungsstätten in England
Beispielsweise Großbritannien ist berühmt für seine Universitäten und Schulen, die zu den besten der Welt gehören. Dies gilt vor allem für englische Internate, die sowohl für die studentische als auch schulische Ausbildung zur Verfügung stehen. Zu den Faktoren, die sie zu etwas Besonderem machen, gehören unter anderem:
- ganzheitlicher Erziehungsansatz
- inspirierendes und effizientes Lernumfeld
- Struktur sowie Disziplin
- Freizeitgestaltung wird großgeschrieben
- lernen und leben in sicherer Umgebung
Wer bereits seine Schulzeit in einem englischen Internat verbracht hat, hält den Schlüssel zu den herausragenden Universitäten weltweit in der Hand. Darüber hinaus liegen die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes an einem etablierten Collage in England höher.
Wann erhalten Studenten im Ausland BAföG?
Je nach Gastland und Art des Aufenthaltes stellt sich die finanzielle Förderung des Auslandsaufenthalts unterschiedlich dar. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in § 5 und § 16 BAföG verankert.
Innerhalb der EU und in der Schweiz wird die Ausbildung von Beginn an bis zum Abschluss gefördert. Gleiches gilt, wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht.
In der Regel kann bei einem Auslandsstudium außerhalb der EU bis zu einem Jahr mit BAföG gerechnet werden. Bei Vorlage besonderer Gründe kann sich der Zeitraum auf bis zu zweieinhalb Jahre erhöhen.
Dauert ein Pflichtpraktikum im Ausland mindestens zwölf Wochen, erhalten Studenten gleichfalls finanzielle Förderung.
Mögliche Zuschläge
Für maximal ein Jahr werden bis zu 4.600 Euro für notwenige Studiengebühren gezahlt. Diese müssen nachgewiesen werden.
Studenten erhalten für eine Hin- und Rückreise innerhalb Europas einen Reisekostenzuschlag von je 250 Euro, außerhalb der EU je 500 Euro.
Ersetzt werden eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung. Die monatliche Zahlung erfolgt bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlages nach § 13a Abs. 1 BAföG i.V.m. § 5 Auslandszuschlagsverordnung.
Unterstützung gibt es außerdem, wenn höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz entstehen. Die Höhe der Auslandszuschläge hängt vom jeweiligen Land ab.
Antragstellung auf BAföG
Erhalten Studenten im Inland aufgrund eines hohen Einkommens der Eltern kein BAföG, kann es sich trotzdem lohnen, für das Auslandsstudium einen Antrag zu stellen. In diesem Fall gibt es höhere Förderungssätze, die zu einer Berechtigung führen können. Für die Antragstellung auf Auslands-BAföG sind die zentralen Auslandsämter in Deutschland zuständig. Welches von ihnen infrage kommt, richtet sich nach dem Zielland. Es ist wichtig, den Antrag mindestens ein halbes Jahr vor dem Beginn des Studiums im Ausland zu stellen. So kann man sichergehen, dass rechtzeitig eine Entscheidung vorliegt – frühzeitige Planungssicherheit ist dadurch gegeben.
BAföG für Schüler
Unter Umständen erhalten außerdem Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen und Fach- sowie Oberschulen gleichfalls BAföG während eines Auslandsschuljahres. Die Förderung ist ab der zehnten Klasse möglich. Hierbei handelt es sich um einen Vollzuschuss ohne Darlehensanteil. D.h., die erhaltene Summe muss nicht an den Staat zurückgezahlt werden.