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	Kommentare zu: Studentenjob Messehostess	</title>
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		Von: People4Fair GmbH		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[People4Fair GmbH]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Feb 2017 16:06:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Job as Messehostess ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und darf nicht auf Gewerbeschein ausgeführt werden. Hierfür gibt es einige Rechtsprechungen. Alleine die Tatsache, dass die Dame in Ihrem Beitrag erwähnt, sie hätte keine regelmäßigen Arbeitszeiten ist schon bei einer Messe nicht korrekt, da diese meistens von 09.00-18.00 Uhr stattfinden und somit vorgegeben sind. Auch die Einsatztage sind vorgegeben. 
Bitte macht Euch Schlau! Eine vertrauenswürdinge, seriöse Agentur stellt Euch auf kurzfr. Beschäftigung, Minijob, Werksvertrag oder Teilzeit während einer Messe ein und lässt Euch nicht auf Rechnung arbeiten.
Bei kurzfr. Beschäftigung fallen lediglich Lohnsteuer an, die bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Ihr seid über die Agentur versichert auch gegenüber Schäden, die währen einer Messe entstehen könnten.
Bei einer Prüfung seitens der Deutschen Rentenversicherung könnt Ihr bis zu 3 Monate Rückwirkend belangt werden. Bei den Agenturen sind es bis zu 10 Jahre...und es wird Momentan sehr viel geprüft.
Alles Gute!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Job as Messehostess ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und darf nicht auf Gewerbeschein ausgeführt werden. Hierfür gibt es einige Rechtsprechungen. Alleine die Tatsache, dass die Dame in Ihrem Beitrag erwähnt, sie hätte keine regelmäßigen Arbeitszeiten ist schon bei einer Messe nicht korrekt, da diese meistens von 09.00-18.00 Uhr stattfinden und somit vorgegeben sind. Auch die Einsatztage sind vorgegeben.<br />
Bitte macht Euch Schlau! Eine vertrauenswürdinge, seriöse Agentur stellt Euch auf kurzfr. Beschäftigung, Minijob, Werksvertrag oder Teilzeit während einer Messe ein und lässt Euch nicht auf Rechnung arbeiten.<br />
Bei kurzfr. Beschäftigung fallen lediglich Lohnsteuer an, die bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Ihr seid über die Agentur versichert auch gegenüber Schäden, die währen einer Messe entstehen könnten.<br />
Bei einer Prüfung seitens der Deutschen Rentenversicherung könnt Ihr bis zu 3 Monate Rückwirkend belangt werden. Bei den Agenturen sind es bis zu 10 Jahre&#8230;und es wird Momentan sehr viel geprüft.<br />
Alles Gute!</p>
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